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   BSG, 18.10.1994 - 2 RU 31/93   

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BSG, 18.10.1994 - 2 RU 31/93 (https://dejure.org/1994,2961)
BSG, Entscheidung vom 18.10.1994 - 2 RU 31/93 (https://dejure.org/1994,2961)
BSG, Entscheidung vom 18. Oktober 1994 - 2 RU 31/93 (https://dejure.org/1994,2961)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 812
  • BB 1995, 315
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.06.1992 - 2 RU 33/91

    Verkehrsunfall als Folge eines Arbeitsunfalls - Umfang des Versicherungsschutzes

    Auszug aus BSG, 18.10.1994 - 2 RU 31/93
    Infolgedessen muß der Hinweg weder von der Wohnung aus angetreten werden, noch der Rückweg in der Wohnung enden (s grundlegend BSGE 1, 171, 172; 22, 60, 61; 32, 38, 41; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 78; zuletzt BSG Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 33/91 - HV-Info 1992, 1977-1982 mwN).

    Diese Frage stellt sich in der Regel allerdings nur, wenn nicht die eigene Wohnung oder die gewöhnliche Unterkunft, sondern ein anderer - sogenannter dritter Ort - Ausgangs- oder Endpunkt des nach oder von dem Ort der Tätigkeit angetretenen Weges ist (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 78 sowie Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 33/91 - HV-Info 1992, 1977-1982).

  • BSG, 28.01.1981 - 9 RV 29/80

    Zugunstenbescheid im sozialrechtlichen Verfahren - Wiederholte Ablehnung -

    Auszug aus BSG, 18.10.1994 - 2 RU 31/93
    Im Gegensatz zur Ansicht der Beklagten steht einer Zugunstenentscheidung gemäß § 44 Abs. 1 SGB X nicht entgegen, daß über dasselbe Sachbegehren bereits ablehnend mit Rechtskraftwirkung entschieden worden ist (vgl BSGE 51, 139, 141 mwN).
  • BSG, 23.10.1970 - 2 RU 6/69

    Anspruch auf Kinderzuschlag - Anspruch beider Ehegatten - Ehegatte im

    Auszug aus BSG, 18.10.1994 - 2 RU 31/93
    Infolgedessen muß der Hinweg weder von der Wohnung aus angetreten werden, noch der Rückweg in der Wohnung enden (s grundlegend BSGE 1, 171, 172; 22, 60, 61; 32, 38, 41; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 78; zuletzt BSG Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 33/91 - HV-Info 1992, 1977-1982 mwN).
  • BSG, 30.10.1964 - 2 RU 157/63

    Entschädigungsanspruch aufgrund Verkehrsunfall mit Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit

    Auszug aus BSG, 18.10.1994 - 2 RU 31/93
    Infolgedessen muß der Hinweg weder von der Wohnung aus angetreten werden, noch der Rückweg in der Wohnung enden (s grundlegend BSGE 1, 171, 172; 22, 60, 61; 32, 38, 41; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 78; zuletzt BSG Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 33/91 - HV-Info 1992, 1977-1982 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2017 - L 10 U 448/17

    Unfallversicherungsrecht; Vorliegen eines Wegeunfalls; End- oder Ausgangspunkt

    Entscheidend ist vielmehr, ob der Weg zur Arbeitsstätte wesentlich von dem Vorhaben geprägt ist, die versicherte Tätigkeit dort aufzunehmen (BSG Urteil vom 18.10.1994 - 2 RU 31/93 -, juris Rn 18; Wagner in jurisPK-SGB VII, 2. Aufl., § 8 Rn 189).

    Da er aber ganz überwiegend den Weg zur Arbeit von einem anderen Ort als seinem häuslichen Bereich angetreten hatte, könnten beide Ausgangspunkte einem erweiterten häuslichen Bereich zuzurechnen sein, so dass für jeden dieser Ausgangspunkte Versicherungsschutz zu bejahen wäre (vgl BSG Urteil vom 18.10.1994 - 2 RU 31/93 -).

  • BSG, 12.12.1995 - 9 RVg 1/94

    Entschädigung nach dem OEG bei Angriff mit Kraftfahrzeug, keine Anwendung der

    Durch Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. Oktober 1994 - 2 RU 31/93 - ist der zuständige Unfallversicherungsträger verurteilt worden, den Unfall der Klägerin als Arbeitsunfall anzuerkennen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.06.2012 - L 3 U 328/09

    Unfall - ständige Familienwohnung - Lebensmittelpunkt

    Entscheidend für den Versicherungsschutz ist, ob der Weg zur Arbeitsstätte rechtlich wesentlich von dem Vorhaben des Versicherten geprägt ist, seine versicherte Tätigkeit am Ort der Tätigkeit aufzunehmen (BSG, Urteil vom 18. Oktober 1994 - 2 RU 31/93 -, zitiert nach juris Rn. 18).

    Handelt es sich bei dem Ausgangs- beziehungsweise Endpunkt dagegen um die Wohnung des Versicherten, so wird grundsätzlich ein rechtlich wesentlicher Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit angenommen (BSG, Urteil vom 18. Oktober 1994 - 2 RU 31/93 -, zitiert nach juris Rn. 18 f.).

  • BSG, 31.05.1996 - 2 RU 28/95

    Vorübergehende Verlagerung der Familienwohnung iS. von § 550 Abs. 3 RVO

    Infolgedessen muß der Hinweg weder von der Wohnung aus angetreten werden, noch der Rückweg in der Wohnung enden (s BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 10 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.1999 - L 15 U 97/99

    Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfall

    Infolgedessen muß der Hinweg weder von der Wohnung aus angetreten werden noch der Rückweg in der Wohnung enden (ständige Rechtsprechung des BSG, s. BSGE 1, 171, 172; 22, 60, 61 = SozR Nr. 54 zu § 543 RVO a. F.; BSGE 32, 38, 41 = SozR Nr. 10 zu § 550 RVO; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 78; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 10).

    Entscheidend für den Versicherungsschutz nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII ist, ob der Weg zur Arbeitsstätte rechtlich wesentlich von dem Vorhaben des Versicherten geprägt ist, seine versicherte Tätigkeit am Ort der Tätigkeit aufzunehmen (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 10).

  • LSG Bayern, 08.03.2017 - L 2 U 26/16

    Versicherungsschutz bei erweitertem häuslichen Bereich für Weg zur Arbeit von

    Der Versicherungsschutz ergibt sich aus den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum sogenannten "erweiterten häuslichen Bereich" (vgl. BSG, Urteil vom 18.10.1994, Az. 2 RU 31/93 = SozR 3-2200 § 550 Nr. 10).
  • LSG Niedersachsen, 17.01.2002 - L 6 U 429/99

    Zahlung unfallbedingter Entschädigungsleistungen; Wertende Ermittlung des inneren

    Insoweit kann sich der Kläger auch nicht auf die Entscheidung des BSG vom 18. Oktober 1994 (2 RU 31/93, ">550%20RVO%20Nr.%2010#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2200 § 550 RVO Nr. 10) stützen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2014 - L 3 U 50/12

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Kausalität der Verrichtung; Weg nach und von

    Denn diese wäre faktisch der Bezugsort ihres privaten Lebens gewesen, wie es für den eigenen häuslichen Bereich charakteristisch ist (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 10).
  • BSG, 17.02.1998 - B 2 U 2/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit -

    Der andere Grenzpunkt des Weges jedoch ist gesetzlich nicht festgelegt (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 10 mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.04.2011 - L 3 U 238/09

    Unfall, Unternehmer, Sponsoring, Zusammenhang, zwei Stunden, versicherte

    Entscheidend für den Versicherungsschutz ist, ob der Weg von der oder zur Arbeitsstätte rechtlich wesentlich von dem Vorhaben des Versicherten geprägt ist, seine versicherte Tätigkeit am Ort der Tätigkeit aufzunehmen (BSG, Urteil vom 18. Oktober 1994 - 2 RU 31/93 -, zitiert nach juris Rn. 18).
  • OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 2 U 7/01

    Schadenersatz; Amtspflichtverletzung; Staatshaftung; Verkehrssicherungspflicht;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2018 - L 3 U 156/16

    Unfall - versicherter Weg - Abweg - Kinderbetreuung - berufliche Tätigkeit -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2014 - L 2 U 87/14

    Wegeunfall - ständige Familienwohnung - Mittelpunkt der Lebensverhältnisse - sog.

  • LSG Bayern, 24.07.2001 - L 3 U 443/00

    Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung

  • LSG Schleswig-Holstein, 09.03.2021 - L 8 U 49/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 186/10 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2014 - L 3 U 64/12
  • SG Itzehoe, 16.05.2018 - 9 U 38/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

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